Mitglieder

  1. Die Anzahl der Mitglieder ist auf 9 beschränkt.
  2. Ehepartner und Kinder der Mitglieder sind selbst nicht Mitglieder, sind aber zu allen Fass Kass‘-Veranstaltungen geladen.
  3. Neu-Mitglieder müssen mindestens einmal als Gast an einer Fass Kass‘-Veranstaltung teilgenommen haben.
  4. Die Aufnahme von Mitgliedern werden einstimmig beschlossen.
  5. Jedes Neu-Mitglied richtet zum Anlass der Aufnahme zusätzlich zur jährlichen Fass Kass‘-Veranstaltung eine weitere Fass Kass‘-Veranstaltung auf eigene Kosten aus.
  6. Nichteinhaltung der Regeln führt zur Abstimmung über den Ausschluss aus der Fass Kass‘.
  7. Für den Ausschluss aus der Fass Kass‘ sind die fünf Mitglieder stimmberechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt die häufigsten Fass Kass‘-Veranstaltungen veranstaltet haben.

Veranstaltungen

  1. Jedes Mitglied richtet mindestens eine Fass Kass‘-Veranstaltung pro Jahr aus. Ausnahmen sind eine Auslandsverwendung oder Hausabriss bzw. -neubau.
  2. Der Veranstalter einer Fass Kass‘-Veranstaltung darf frei weitere Teilnehmer einladen.
  3. Die Zapfanlage steht jedem Mitglied auch für eigene Veranstaltungen außerhalb der Fass Kass‘ zur Verfügung.
  4. Es wird nicht mitgezählt, außer es dient der Visualisierung des Einzelverbrauchs oder der Einhaltung der Fass Kass‘-Regeln.
  5. Mitglieder trinken auf ihren Namen, alle anderen als „Gast“.

Finanzierung

  1.  Jedes Mitglied zahlt 5 € pro Monat Beitrag.
  2. Das Fassbier einer Fass Kass‘-Veranstaltung wird durch die Fass Kass‘ bezahlt. Über die Biermarke entscheidet der Veranstalter selbst. Neue Biermarken sind erwünscht.
  3. Getränke und Essen einer Fass Kass‘-Veranstaltung werden durch das veranstaltende Mitglied bezahlt.

Änderung der Regeln

  1. Eine Regeländerung kann durch jedes Fass Kass‘-Mitglied beantragt werden.
  2. Eine Änderung der Regeln wird durch die 5 Mitglieder beschlossen, die bis zu diesem Zeitpunkt die häufigsten Fass Kass‘-Veranstaltungen veranstaltet haben.